Ausgewählte Ganglinien oder Scheitelwasserstände bzw. -abflüsse für die wasserwirtschaftliche bzw. -bauliche Bemessung unter Berücksichtigung ökonomischer und hydrologischer Faktoren.
(1) Hochwasser zur Bemessung eines überlaufdammes. (2) Maximale Hochwassermenge, die den überlauf ohne ernsthafte Beeinträchtigung der Bauwerksstabilität durchfließen kann.