Maximale Wassermenge, die einem Grundwasserleiter künstlich auf absehbare Zeit entnommen werden kann, ohne beständige Wasserspiegelabsenkung hervorzurufen, ohne die Versorgung zu gefährden oder die chemische Zusammensetzung des Wassers in solchem Ausmaß zu verändern, daß die weitere Entnahme dieser Menge wirtschaftlich nicht mehr möglich ist.
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